ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN [Fassung vom 8. Juni 2021]

1. DEFINITIONEN
  • BIG SACK: Dieser Markenname bezeichnet das Unternehmen BSC Transports SA mit Sitz an der Route de Puidoux 16 in Grandvaux (VD) in der Schweiz.
  • BIG BAG / Beutel: Der Begriff „BIG BAG“ oder „Beutel“ bezieht sich auf die Abfallbeutel, die BIG SACK an seine Kunden verkauft.
  • Abholung / Abholung: Dies ist die Abholung und Entsorgung des BIG BAG durch BIG SACK. • Logistikpartner: BIG SACK kann für die Abholung von Säcken auf Logistikpartner zurückgreifen.
  • Kunde: Jeder, der einen BIG BAG kauft oder eine Abholung bei BIG SACK bestellt, gilt als Kunde.
2. ALLGEMEINES

2.1. Alle Angebote oder Preisschätzungen von BIG SACK sind nur Richtwerte und werden nur dann verbindlich, wenn sie von BIG SACK schriftlich bestätigt werden. Die angegebenen Preise basieren auf Informationen, die zum Zeitpunkt des Angebots oder Kostenvoranschlags verfügbar waren, und BIG SACK behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern, bevor eine Kundenbestellung angenommen wird oder nicht, auch wenn diese bereits bezahlt wurde. Ebenso sind die Maße der BIG BAGS ungefähre Angaben und dienen nur zur Information.

2.2. Alle Transaktionen mit BIG SACK unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die unter Ausschluss aller anderen Bedingungen gelten. Indem Sie eine Bestellung aufgeben oder eine Abholung/Abholung anfordern, bestätigen Sie, dass Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und vorbehaltlos akzeptiert haben.

2.3. BIG SACK kann nicht für Verzögerungen oder andere Ausfälle verantwortlich gemacht werden, wenn diese auf einen Fall höherer Gewalt zurückzuführen sind, der entweder auf einen Umstand zurückzuführen ist, der außerhalb der angemessenen Kontrolle von BIG SACK liegt oder der weder vorhersehbar noch BIG SACK objektiv zuzurechnen ist. Im Falle einer Verzögerung aufgrund höherer Gewalt wird BIG SACK seinen Verpflichtungen schnellstmöglich nachkommen.

3. PLATZIERUNG VON BIG BAGS AUF ÖFFENTLICHEN STRASSEN

3.1. Für die Lagerung eines BIG BAG oder eines Müllcontainers auf öffentlichen Strassen ist in der Regel eine kommunale, kantonale oder eidgenössische Bewilligung erforderlich. Wenn Sie keine gültige Genehmigung haben, kann Ihr BIG BAG entfernt werden, bevor Sie ihn gefüllt haben, und/oder Sie können mit einer Geldstrafe belegt werden. Bußgelder dieser Art gehen vollständig zu Lasten des Kunden. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich über etwaige Genehmigungen zu informieren und die erforderlichen Schritte bei der zuständigen Behörde einzuleiten. Wenn Sie einen BIG BAG auf Privatgrundstücken wie einer Einfahrt oder einem Garten abstellen, ist grundsätzlich keine Genehmigung erforderlich. Wenn ein BIG BAG auf einem kostenpflichtigen Parkplatz (Parkuhr, überwachte Parkplätze usw.) abgestellt werden muss, hat der Kunde zusätzlich zu den Kosten für Genehmigungen alle Schritte für die Sperrung des Parkens selbst zu übernehmen und zu bezahlen die damit verbundenen Kosten bei der zuständigen Behörde. Wenn ein BIG BAG auf einem privaten Parkplatz (Besucherplatz oder zugewiesener Platz) gelagert wird, ist der Kunde ebenfalls dafür verantwortlich, eine Genehmigung des Eigentümers oder der Verwaltung einzuholen, und trägt alle damit verbundenen Kosten.

4. LIEFERUNG VON BIG-BAGS

Wir versenden unseren BIG BAG am Werktag nach dem Tag der Bestellung. Alle unsere BIG BAGS werden mit der Schweizerischen Post verschickt. Wir garantieren keine Lieferzeit, aber wir tun unser Bestes, um Ihre Bestellung so schnell wie möglich zu Ihnen zu bringen.

Wir versenden unsere BIG BAGS nur innerhalb der Schweiz. BIG BAGS, die nach Heiligabend um 12 Uhr bestellt werden, werden am 4. Januar 2021 versendet.

5. VERWENDUNG UND LAGERUNG

Obwohl unsere BIG BAGS stark sind, können sie geschwächt werden, wenn sie nicht sorgsam gelagert oder verwendet werden. Kontrollieren Sie Ihre Tasche nach dem Auspacken und melden Sie uns umgehend, wenn Sie Mängel feststellen. Vermeiden Sie es, den BIG BAG während des Gebrauchs zu durchstechen oder zu zerreißen. Verwenden Sie den Beutel nicht, um scharfe Gegenstände, heiße Asche oder andere Gegenstände zu werfen, die ihn beschädigen könnten. Unsere BIG BAGS sind Einwegartikel und werden nicht ersetzt.

6. POSITIONIEREN DES BIGSACKS

Positionieren Sie den Sack dort, wo er von unserem LKW abgeholt wird, bevor Sie mit dem Befüllen beginnen. Sie können es danach möglicherweise nicht mehr verschieben. Darüber hinaus kann das Bewegen des BIG BAG dazu führen, dass Sie den Beutel beschädigen oder sich verletzen.

Wenn Sie Ihren BIG BAG verwenden, positionieren Sie ihn bitte weniger als 6 Meter von der öffentlichen Straße entfernt. Diese öffentliche Straße muss mindestens 4 Meter breit und für einen LKW gut befahrbar sein. Wenn der LKW bei der Abholung eine öffentliche Straße blockiert, trägt der Kunde die Verantwortung dafür und muss die zuständigen Behörden informieren. Bitte beachten Sie auch, dass unsere LKWs aufgrund der Beschädigungsgefahr auf öffentlichen Straßen nicht auf Kopfsteinpflaster fahren.

Denken Sie daran, dass die Abholung Ihres BIG BAG von einem großen LKW durchgeführt wird. Das Fahrzeug, das Ihre Tasche abholt, kann leicht die Größe eines Feuerwehrautos überschreiten. Wenn Sie Zweifel an der Zugänglichkeit Ihres BIG BAG haben, kontaktieren Sie uns bitte, um dies zu besprechen, bevor Sie Ihre Abholung bestellen. Falls die Abholung aufgrund einer erschwerten Zugänglichkeit scheitert oder wir zur Evakuierung Ihres BIG BAG Kleinfahrzeuge einsetzen müssen, können zusätzliche Kosten anfallen.

Der Sack muss auch von Mauern, Bäumen, geparkten Autos, Hochspannungsleitungen (insbesondere von Straßenbahnen oder Oberleitungsbussen) und anderen Elementen ferngehalten werden, die das Einsammeln Ihres BIG BAG mit einem Kran oder mechanischen Arm beeinträchtigen könnten.

Bitte stellen Sie Ihren BIG BAG nicht auf öffentlichen Straßen oder Gehwegen ab, ohne zuvor die Genehmigung Ihrer örtlichen Behörde eingeholt zu haben.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die maximale Nutzlast des Bodens auf dem die BIG BAGS gelagert werden (Balkon, Terrasse, Hängeboden usw.), eingehalten wird.

Der Kunde sorgt auch dafür, dass der BIG BAG regengeschützt gelagert wird, um zu verhindern, dass er sich bei schlechtem Wetter mit Wasser füllt.

7. FÜLLEN DES BIG BAG

Verteilen Sie Ihren Abfall und sein Gewicht gleichmäßig im Beutel. Überladen Sie den Beutel nicht und füllen Sie ihn nicht über den oberen Rand hinaus. Unser großer BIG BAG kann maximal 1,5 Tonnen fassen und unser kleiner BIG BAG ist auf 1 Tonne begrenzt. Wenn die Tasche überfüllt ist, wird Ihnen ein Aufpreis berechnet. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie uns bitte, bevor Sie Ihre Tasche kaufen oder Ihre Abholung bestellen.

Anmerkung : Unsere BIG BAGs sind ausschließlich für die Entsorgung von Gartenabfällen und Baustellenabfällen bestimmt. Der Beutel darf nicht zur Entsorgung von Sonder- oder Sondermüll verwendet werden. Beispiele für gefährliche oder Sonderabfälle sind Asbest, Kühlschränke, Gefrierschränke, Batterien, Elektrogeräte, Gasflaschen, Flüssigkeiten, Chemikalien, Federkernmatratzen und Klinik- oder Lebensmittelabfälle. Diese Abfälle sind teurer zu recyceln oder zu entsorgen. Wenn wir diesen Abfall in Ihrer Tasche finden, werden Ihnen zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt. Sie sollten sich auch bewusst sein, dass Sie Gefahr laufen, gegen Schweizer Umweltschutzgesetze zu verstossen, wenn Sie diese Abfälle nicht deklarieren oder diese Richtlinien nicht einhalten. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie uns bitte, bevor Sie Ihre Tasche kaufen oder mit dem Befüllen beginnen.

Beachten Sie auch, dass Gipskartonplatten nicht angenommen werden können, wenn sie mit anderen Abfällen vermischt sind. Bitte lagern Sie daher alle Gipskartonplatten in einem separaten Beutel, der ausschließlich für diese Art von Abfall bestimmt ist. Wir sammeln die Gipskartonplatten nur getrennt in einem eigenen BIG BAG.

8. ABHOLUNG IHRES BIG BAG

Die Abholung Ihres BIG BAGs können Sie entweder direkt auf unserer Website www.bigsack.ch oder telefonisch beauftragen. Die Abholung kann eigenständig durch unsere eigenen LKWs oder durch einen Logistikpartner erfolgen. Bitte teilen Sie uns bei der Bestellung genau mit, wo sich Ihr BIG BAG befindet, damit dieser von unserem Fahrer oder unseren Logistikpartnern leicht gefunden werden kann. Bitte teilen Sie uns auch die Anzahl der abzuholenden BIG BAGs mit und vergewissern Sie sich, dass die Straße breit genug für unseren Sammelwagen ist (mindestens 4 Meter), ob es Hindernisse oder andere Probleme gibt und ob Sie währenddessen anwesend sein müssen Sammlung.

Wir verpflichten uns nicht, Ihre BIG BAGS abzuholen, wenn Sie unsere Taschen kaufen. Bei Bestellung einer Abholung behalten wir uns das Recht vor, Ihre Bestellung ohne Angabe von Gründen innerhalb von 7 Tagen zu erstatten. Es kann durchaus vorkommen, dass wir Ihr Gepäck nicht abholen können, insbesondere wenn die Sammelstelle zu weit entfernt ist.

Wir bemühen uns, Ihr Gepäck innerhalb von 15 Werktagen ab dem Tag nach Ihrer Anfrage abzuholen. Dieser Zeitrahmen kann jedoch nicht garantiert werden und kann verlängert werden, aber wir werden Sie immer auf dem Laufenden halten.

Bitte beachten Sie, dass Ihnen der Abholpreis telefonisch bestätigt wird. In bestimmten Gebieten (z. B. für Postleitzahlen) können Preisabweichungen gelten. Wenn Sie sich bezüglich Ihres Standorts nicht sicher sind, kontaktieren Sie uns bitte vor dem Kauf der Tasche oder Ihrer Abholung, und wir können den Preis der Abholung bestätigen.

9. ZUGÄNGLICHKEIT

Bitte stellen Sie sicher, dass unser Fahrer oder Logistikpartner sieben Tage die Woche zwischen 6:00 und 21:00 Uhr jederzeit auf den BIG BAG zugreifen kann, auch wenn niemand da ist. Bitte beachten Sie, dass wir uns das Recht vorbehalten, die Abholung zu verweigern, wenn eine Tasche außerhalb der Reichweite unseres Fahrzeugs oder des Fahrzeugs unseres Logistikpartners platziert wird. Wir behalten uns auch das Recht vor, die Abholung zu verweigern, wenn der LKW auf einen Bürgersteig rollen muss, wenn der Betrieb des Krans behindert wird, wenn eine öffentliche Straße während der Abholung durch den LKW blockiert wird, wenn unser Fahrer oder unser Partner die Baustelle nicht betreten kann oder wenn der Sack überladen, überfüllt, beschädigt ist oder etwas anderes als gewöhnlichen Garten- oder Bauabfall enthält (siehe „BIG BAG füllen“ oben).

Bitte informieren Sie das Personal bei der Buchung der Abholung über eventuelle Einschränkungen am Abholort, z. B. kein Parken, kein Warten etc.

Wenn die Abholung aus einem dieser Gründe nicht erfolgreich ist, können Sie möglicherweise keine vollständige Rückerstattung erhalten. Allein die Fahrt unserer LKWs oder unserer Logistikpartner zu Ihrer Sammelstelle verursacht nicht zu vernachlässigende Kosten.

10. RÜCKERSTATTUNGSRICHTLINIE

Wir hoffen, dass Sie Ihre Meinung nicht ändern, aber sollten Sie dies tun, haben Sie bis zu 28 Tage Zeit, um Ihren BIG BAG zurückzugeben und eine Rückerstattung zu beantragen. Wenden Sie sich einfach an unseren Kundenservice und senden Sie Ihren unbenutzten, gefalteten BIG BAG auf die gleiche Weise an uns zurück, wie Sie ihn erhalten haben. Bitte beachten Sie, dass die Kosten für die Rücksendung des BIG BAG zu Ihren Lasten gehen. Nach Erhalt erstatten wir Ihnen den vollen Betrag zurück.

Abholaufträge können nur bis 5 Werktage vor dem Ihnen mitgeteilten Abholtermin und maximal 2 Werktage nach Ihrer Bestellung storniert werden.

11. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

11.1. BIG SACK kann im vollen Umfang des anwendbaren Rechts nicht für Verluste oder Schäden am Eigentum des Kunden haftbar gemacht werden. In jedem Fall haftet BIG SACK gegenüber dem Kunden nicht für indirekte Schäden (einschließlich entgangenen Gewinns und/oder Firmenwertschäden), Vermögensschäden und/oder ähnliche Schäden, Sonderschäden und sonstige direkte und indirekte Schäden oder aus Betriebsunterbrechung, Geschäftsverlust oder Verlust von Chancen.

11.2. Der Kunde verpflichtet sich, sein Bestes zu tun, um Probleme oder Streitigkeiten, die BIG SACK betreffen könnten, zu beheben, und ihm ohne vorherige schriftliche Genehmigung von BIG SACK keine Kosten entstehen zu lassen, die möglicherweise BIG SACK zuzurechnen sind. Andernfalls gehen alle Kosten zu Lasten des Kunden.

11.3. BIG SACK haftet gegenüber dem Kunden nicht, wenn die vom Kunden geschuldeten Beträge bis zum Fälligkeitsdatum nicht vollständig bezahlt wurden.

11.5 BIG SACK ist bestrebt sicherzustellen, dass die Ausrüstung ankommt, wenn der Kunde die Lieferung wünscht, und tut auch sein Bestes, um sicherzustellen, dass die Abholtermine eingehalten werden. Die von BIG SACK angegebenen ungefähren Zeiten sind nur Schätzungen und BIG SACK kann nicht für Verzögerungen verantwortlich gemacht werden, wie auch immer diese verursacht wurden.

12. GEFAHR DER AUSRÜSTUNG

12.1. Die mit dem Material (insbesondere den BIG BAGS) verbundene Gefahr geht sofort auf den Kunden über, wenn das Material den physischen Besitz oder die Kontrolle von BIG SACK verlässt.

13. DATENSCHUTZ

13.1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch BIG SACK wird durch die BIG SACK Datenschutzerklärung [Link] geregelt.

14. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

14.1 Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht mit Ausnahme des Internationalen Privatrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Lausanne (VD), Schweiz.

You have successfully subscribed!
This email has been registered